BAV Arbeitgeber
Bav Arbeitgeber
Klärende Worte
Bislang wurde das Thema betriebliche Altersvorsorge von Unternehmern, wen überhaupt, nur halbherzig bearbeitet.
Noch keine BAV vorhanden?
Leider nur zu oft hören wir von Unternehmern:
“ Wen jemand etwas möchte, kommt er schon!“.
Diese Einstellung kann aber verheerende Konsequenzen haben und in Folge,
für klein- bis mittelständische Betriebe sogar Gefährdung der Existenz bedeuten.
Der Arbeitnehmer hat das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Die daraus resultierende Pflicht liegt nun beim Arbeitgeber.
Die so genannte „Fürsorgepflicht“ muss der Arbeitgeber (oder Bevollmächtigte) nachkommen und im Streitfall auch beweisen können.
In manchen Tarifverträgen sind sogar ein Arbeitgeberanteil und vermögenswirksame Leistungen verankert.
Die Praxis zeigt, dass der Jurist im Streitfall als Erstes die BAV unter die so genannte Lupe nimmt.
Wurde dem Arbeitnehmer keine BAV angeboten bzw. kann der Unternehmer dies nicht belegen, wird der Verlust eingeklagt.
Seit 01.01.2002 bis zum Austrittsdatum hätte der Kläger natürlich den Höchstsatz von mtl. ca. € 200.- gemacht.
Geht man von einem Austrittsdatum vom 31.03.2008 aus, sind das € 17.400.- Streitwert (pro Mitarbeiter!).
Sie haben bereits eine BAV?
Vor Jahren eingerichtet und womöglich noch durch eine Ausschließlichkeit gebunden?
Die Praxis zeigt, dass Versicherungsunternehmen sich gerne eine Ausschließlichkeit sichern, jedoch eine weitere Betreuung nicht mehr erfolgt.
Des weiteren haben Sie dadurch die Attraktivität der BAV für ihre Mitarbeiter sehr eingeschränkt.
Jüngste Urteile bestätigen, dass auch die Zillmerung bestehender Verträge, (dies betrifft 95% der Altverträge!), folgen für den Arbeitgeber haben.
Das bedeutet, dass Sie für die Differenz von bezahlten Beiträgen zu den tatsächlichen Rückkaufswerten voll in der Haftung sind!
Mit dem Urteil vom LAG München wurde diesbezüglich ein richtungsweisendes "Grundsatzurteil" gelegt.
Eine Umsetzung von einer 100 prozentigen BAV-Quote ist in den wenigsten Fällen gegeben,
dass wiederum eine komplette Haftung der verbleibenden Mitarbeiter bedeutet.
Sie sehen, dass Thema BAV verbirgt Gefahren, welche Sie sich stellen müssen.
Daher vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin. Die Vorteile für Sie sind klar ersichtlich.
Wir analysieren und betreuen für Sie die tatsächlichen Bedürfnisse von Bestands- sowie Neuverträgen und dezimieren bzw. übernehmen die Haftung für ihre gesamte BAV. Durch eine Kooperation ist sind Sie rechtlich abgesichert und Sie können sich wieder voll auf das "Tagesgeschäft" konzentrieren.