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Gehaltsumwandlung



Die 5 Durchführungswege der Gehaltsumwandlung

Direktzusage

Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Beschäftigten oder sogar dessen Angehörigen, nach Ende des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Das war bisher die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der Betrieblichen Altersversorgung. Träger der Versorgung ist das Unternehmen, da die Zahlungen im Leistungsfall aus betriebliche Mitteln finanziert werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten keine eigenen Beiträge. Eine staatliche Förderung bekommen sie deshalb nur, wenn sie neben dieser Zusage eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben.

Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist formal eigenständig, also nicht im Unternehmen eingegliedert. Der Arbeitgeber wird Mitglied in der Unterstützungskasse und zahlt den von Ihrem Bruttogehalt einbehaltenen Betrag an die U-Kasse. Um die Versorgungsleistungen zu finanzieren, erhält die U-Kasse daher von einem oder mehreren Unternehmen Zuwendungen. Die im individuellen Leistungsplan zugesicherte Renten- oder Kapitalzusage wird durch die Unterstützungskasse über eine Rentenversicherung oder Kapital-Lebensversicherung abgesichert.
Bezüglich der staatlichen Förderung gilt das Gleiche wie bei der Direktzusage. Die Umwandlung kann sowohl aus dem laufenden Gehalt als auch aus Sonderzahlungen erfolgen.

Die Pensionskasse

Die Pensionskasse ähnelt der Direktversicherung sehr. Sie ist gewissermaßen eine Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. In der Pensionskasse sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst Mitglieder und leisten Beiträge, die eventuell durch Beiträge des Arbeitgebers ergänzt werden. Sie wird in den meisten Fällen in der Rechtsform eines "Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit" betrieben. Dies bedeutet, dass beteiligte Arbeitnehmer darauf verzichten, dass die betreffende Pensionskasse Gewinn erwirtschaftet. Deshalb können Pensionskassen günstigere Tarife als herkömmliche Versicherer anbieten.

Die Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Arbeitnehmer abschließt. Bezugsberechtigt sind der Beschäftigte oder seine Hinterbliebenen. Die Finanzierung erfolgt formal durch Beiträge des Arbeitgebers, der diese als Personalaufwand steuerlich geltend machen kann. In den meisten Fällen beteiligt sich der Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung.
Eine in jeder Hinsicht sehr flexible Form der Betrieblichen Altersvorsor. Er unterscheidet sich von der Pensionskasse in der freien Wahl der Geldanlageformen, steht aber auch hier unter Aufsicht des Staates, der die Sicherheit der Anlagestrategie überprüft. Die bevorzugte steuerliche Behandlung (Steuerfreiheit der Beiträge) wird teilweise durch eine Besteuerung des Ertragsteils der Rente aufgewogen. Der Aktienanteil eines Pensionsfonds ist zumeist höher als bei anderen Versorgungseinrichtungen. Die höhere Rendite, die eine solche Anlagestrategie verspricht, könnte allerdings durch das Demographie-Problem der Aktienmärkte, dem so genannten Age-Wave-Problem geschmälert werden.

Der Pensionsfond

Eine in jeder Hinsicht sehr flexible Form der Betrieblichen Altersvorsorge ist der Pensionsfond. Er unterscheidet sich von der Pensionskasse in der freien Wahl der Geldanlageformen, steht aber auch hier unter Aufsicht des Staates, der die Sicherheit der Anlagestrategie überprüft. Die bevorzugte steuerliche Behandlung (Steuerfreiheit der Beiträge) wird teilweise durch eine Besteuerung des Ertragsteils der Rente aufgewogen. Der Aktienanteil eines Pensionsfonds ist zumeist höher als bei anderen Versorgungseinrichtungen. Die höhere Rendite, die eine solche Anlagestrategie verspricht, könnte allerdings durch das Demographie-Problem der Aktienmärkte, dem so genannten Age-Wave-Problem geschmälert werden.

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