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Riester

Der Abschluss eines Riester-Vertrages

.... lohnt sich, denn der Staat subventioniert diese Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Vor allem Männer sollten möglichst in diesem Jahr noch einen Vertrag abschließen, denn ab 2006 gelten die sog. Unisex-Tarife: Männer und Frauen werden gleich behandelt.

Verschenken Sie kein Geld und stellen Sie mit der Riester-Rente die Weichen für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter. Berechnen Sie hier ihre staatliche Förderung. Ihre VorteileLebenslang garantierte Rentehohe SteuerfreibeträgePfändungsschutz vor staatlichem Zugriffrenditestark durch die Kombination aus Verzinsung und staatlicher Förderung

Flexibler Rentenbeginn
Sie können zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Variante wählen

klassische Variante: Sicherheit und kontinuierliche Entwicklung stehen im Vordergrund

fondsgebundenen Variante: durch anteilige Investition in ausgewählte Fonds zusätzliche Wachstumschance, kann aber Wertschwankungen unterliegen

Warum gibt es die Riester-Rente?

Um die Rentensenkung von 3 Prozent auszugleichen, wurde die staatlich geförderte Riester-Rente eingeführt. Beim derzeitigen Rentenniveau von ca. 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens bleibt trotz Riester-Rente eine Versorgungslücke von 30%!

Was ändert sich durch das Alterseinkünftegesetz?

Das neue Alterseinkünftegesetz vom 01.01.2005 hat auch auf die Riester-Rente einige relevante Auswirkungen: 30% der bei Vertragsende fälligen Leistung können als Einmalbetrag ausgezahlt werdenvereinfachtes Antragsverfahren: Der Zulagenberechtigte kann seine Bank bzw. Versicherung beauftragen, einen Dauerzulagenantrag auf elektronischem Weg zu stellen. Der Antrag wird nicht mehr jedes Jahr sondern einmalig gestelltPfändungsschutz bleibt erhalten: das angesparte Kapital wird dem neuen Arbeitslosengeld II nicht angerechnetVerbraucherschutz wird verbessert: Anbieter von Riester-Produkten müssen noch genauer über die Anlagemöglichkeiten, Risiken etc. informieren Geringverdiener zahlen einen einheitlichen Sockelbeitrag von 60 €/JahrUnisex-Tarife ab 2006: Frauen und Männer zahlen für gleiche Leistungen einheitliche Beiträge. Die bisher niedrigeren Beiträge der Männer werden für neu abgeschlossene Verträge nach oben angepasst.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Förderung beginnt stufenweise ab dem Jahr 2002. Sie besteht aus Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Die vorgeschriebenen Kriterien für die staatliche Förderung der Riesterrente sind ab 2005 von elf auf fünf verringert worden.
Wer inklusive der Zulage
ab 2002 / 1% des Bruttoeinkommens
ab 2004 / 2% des Bruttoeinkommens
ab 2006 / 3% des Bruttoeinkommens
ab 2008 / 4% des Bruttoeinkommens
seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens aufwendet,
erhält die maximale Zulage vom Staat
ab 2002: 38 Euro Grundzulage, 46 Euro Kinderzulage
ab 2004: 76 Euro Grundzulage, 92 Euro Kinderzulage
ab 2006: 114 Euro Grundzulage, 138 Euro Kinderzulage
ab 2008: 154 Euro Grundzulage, 185 Euro Kinderzulage

Beachten Sie: Bei Kündigung des Vertrages müssen die Förderbeträge zurückgezahlt werden.

Wer bekommt die Förderung?

Generell erst einmal alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen:
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und auf Ihre
Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
Wehr- und Zivildienstleistende
Nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung
Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe
Pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
Beamte und Beamtinnen
Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
Beamte auf Widerruf

Welche Produkte werden gefördert?

Grundsätzlich werden Anlagen gefördert, die im Rentenalter lebenslang zu monatlichen Einkommensleistungen führen und eine ergänzende Absicherung darstellen. Anbieter von Riesterverträgen sind künftig verpflichtet, Angaben über Anlagemöglichkeiten, die Struktur des Portfolios und das Risikopotential zu machen.
Zur Zeit werden folgende Produkte bevorzugt. weiter

Wie wird die Riester-Rente steuerlich behandelt?

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, ob sich durch die Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben ein zusätzlicher Vorteil ergibt. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag erstattet. Folgende Höchstbeträge können geltend gemacht werden:
im Jahr 2002 + 2003 bis zu 525 €
im Jahr 2004 + 2005 bis zu 1.050 €
im Jahr 2006 + 2007 bis zu 1.575 €
ab 2008 bis 2.100 €

Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der vollen Steuerpflicht (= nachgelagerte Besteuerung). Vorteilhaft ist, dass der Steuersatz im Alter erheblich niedriger ist als im Arbeitsleben. Seit Januar 2005 können zu Beginn der Auszahlungsphase 30% - statt wie bisher 20% - des angesparten Kapitals entnommen werden.
Die angesparte Summe ist im Fall der Arbeitslosigkeit (Harz IV) in unbegrenzter Höhe geschützt.

Was muss ich tun, um die Zulage zu erhalten?

Der Zulagenantrag muss seit 2005 nicht mehr - wie bisher - jährlich gestellt werden. Bei Vertrags-
abschluss kann der Vertragspartner (Versicherung oder Bank) von Ihnen bevollmächtigt werden, einmalig einen Dauerzulageantrag auf elektronischem Weg zu stellen. Dieser wird vom Vertragspartner an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Zulage wird dem Vertrag gutgeschrieben.

Ist meine Rente mit der Förderrente zu 100% gesichert?

Nein, leider nicht. Mit der Riester-Rente werden Sie lediglich die Rentensenkung von 3% ausgleichen. Beim derzeitigen Rentenniveau von ca. 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens bleibt eine Versorgungslücke von 30%. Wichtig ist jetzt, dass Sie sich auch über andere Altersvorsorge-Produkte informieren und sich über die Eigenvorsorge Gedanken machen. Vergleichen Sie dazu unser Angebote zur privaten Altersvorsorge:

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