BAV und BU
§ 240 SGB VI
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen
bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die
1.vor dem 2. Januar 1961 geboren und
2.berufsunfähig
sind.
(2) Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
Der Staat hat die gesetzlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit in den letzten Jahren stark eingeschränkt. Zunächst einmal müssen Sie heute auch geringer qualifizierte Arbeiten annehmen, die gar nicht Ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf entsprechen.
Und wenn Sie täglich noch mindestens 6 Stunden arbeiten können, erhalten Sie überhaupt keine Erwerbsminderungsrente. Erst wenn Ihre Arbeitsfähigkeit auf unter 3 Stunden am Tag sinkt, bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Diese entspricht aber nur etwa 29 % Ihres letzten Bruttoeinkommens.
Weil die staatlichen Leistungen nicht ausreichen, ist es angeraten, die Berufsunfähigkeit privat abzusichern. Die dafür kostengünstigste Variante ist über eine BAV. Mit ihr sichern Sie sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit.
BU
Kerngesund ist (k)ein Argument
Ein guter Gesundheitszustand sichert
Ihnen einen uneingeschränkten Berufsunfähigkeitsschutz.
Schon kleinste Sportverletzungen
können dazu führen, dass der Beitrag steigt oder
ein voller Schutz nicht möglich ist.
Und die Praxis belegt:
Jeder 4. Angestellte und 3. Arbeiter wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig!
Mangelhafte Absicherung durch den Gesetzgeber
Wer glaubt, bei Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rente abgesichert zu sein, liegt leider falsch: Für alle ab 1961 Geborenen wurde die frühere Berufsunfähigkeitsrente vor einigen Jahren durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, mit der sich ein ausreichender Lebensstandard nicht mehr finanzieren lässt.
Ob Sie die ohnehin magere gesetzliche EU-Rente im Ernstfall voll erhalten oder gar nur den halben Satz bekommen, hängt davon ab, wie viel Stunden Sie täglich noch arbeiten können – in irgendeiner Tätigkeit, notfalls als Pförtner oder Grünanlagenpfleger.
Beispiel:
Wer im früheren Beruf 3.000 Euro Bruttomonatseinkommen hatte, bekommt im Erwerbsunfähigkeitsfall nur die halbe Rente von ca. 475 Euro, wenn er noch mehr als drei Stunden täglich irgendwie einsatzfähig ist. Den vollen Satz von rund 945 Euro gibt es nur noch, wenn man nachweisen kann, dass man weniger als drei Stunden arbeiten kann.
Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist – wohlgemerkt in irgendeiner beliebigen Tätigkeit – geht ganz leer aus. Und spätestens nach drei Jahren steht eine erneute Leistungsprüfung an.
Wenn Sie sich im Fall einer Berufsunfähigkeit den Gang zum Sozialamt ersparen wollen, dürfen Sie sich auf die gesetzliche Rente also nicht verlassen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabdingbar – und günstiger zu haben, als viele denken.
Die Förderung der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG lässt auch eine reine Berufsunfähigkeits-Vorsorge aus dem Bruttolohn zu.
Die BU-Absicherung über eine Direktversicherung kann arbeitgeberfinanziert als zusätzliche Leistung oder arbeitnehmerfinanziert als Entgeltumwandlung vereinbart werden.
Bei der Entgeltumwandlung kann der Netto- Aufwand eines Arbeitnehmers für eine BU-Versicherung durchschnittlich um bis zu 45 % reduziert werden, denn der Beitrag zur Direktversicherung ist in Höhe von 4 % der BBG (ggf. zzgl. 1.800 EUR) steuerfrei.
Auch für den Arbeitgeber ist die Absicherung des Berufsunfähigkeits-Risikos im Rahmen der Direktversicherung interessant:
Denn auch er profitiert von niedrigeren Beiträgen zur Sozialversicherung und kommt dabei noch seiner sozialen Verantwortung nach.
Wichtige Vorteile im Überblick:
■ Die dringend notwendige BU-Absicherung kann kostengünstig abgesichert werden. Das monatlich begrenzte Budget wird deutlich entlastet.
■ Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsabgaben sparen.
■ Stärkere Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb, insbesondere durch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.
■ Kein Haftungsrisiko