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Betriebliche Altersvorsorge

Handeln bevor es brennt.

Bei der Betrieblichen Altersversorgung sind die Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebene im Versorgungsfall (Alter, vorzeitigem Tod, Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit) über den Betrieb abgesichert. Mindestvorschriften sind im Gesetz zur Verbesserung der Betrieblichen Altersversorgung geregelt.


Aus der Sicht des Arbeitnehmers

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber Lebensversicherungsverträge auf das Leben der Arbeitnehmer ab. Das Bezugsrecht erhält der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen. Man unterscheidet zwischen firmenfinanzierter oder arbeitnehmerfinanzierter Direktversicherung.

D.h. dass Sie als Arbeitnehmer auch in dem Fall, dass Ihr Arbeitgeber keine Beiträge für eine Direktversicherung aufwenden möchte, die Möglichkeiten haben, die Beiträge aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Der Vorteil gegenüber anderen Vorsorgeprodukten: Sie zahlen die Beiträge aus Ihrem BRUTTO-Einkommen. Das Finanzamt beteiligt sich also an Ihrem Beitragsaufwand.


Aus der Sicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann die Versorgung des Arbeitnehmers unmittelbar sichern.
Durch Pensionsrückstellungen wird der zu versteuernde Gewinn geschmälert. Die zugesagten Leistungen können über eine Versicherung rückversichert werden. Ein besonderes Versorgungskonzept ist für den Geschäftsführer notwendig, da er oft nicht sozialversicherungspflichtig ist.

Teilweise tragen ein oder mehrere Grossunternehmen eine Pensionskasse, diese gewährt einen Rechtsanspruch auf Versicherungsleistungen und unterliegt der Versicherungsaufsicht.

Bei einer Unterstützungskasse haftet der Arbeitgeber als Träger für die Erfüllung der Versorgungszusage. Gesetzlich ist eine Insolvenzsicherung notwendig.

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