Beteiligung
Beteiligungsgesellschaften treten als stille Gesellschafter in Unternehmen ein, um die Eigenkapitalbasis im Zusammenhang mit Investitionen zu verbessern.
In der Regel kommt die Beteiligung nur in Betracht, wenn die Unternehmenserträge und das Management langfristig eine angemessene Rendite für das Unternehmen, sowie eine korrekte Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen und wenn durch den Antragsteller ein angemessener Eigenanteil für die Gesamtfinanzierung aufgebracht wird.