Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Betrieblichen Altersversorgung sind die Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebene im Versorgungsfall (im Alter, bei vorzeitigem Tod, Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit) über den Betrieb abgesichert.

Aus der Sicht des Arbeitnehmers

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber Lebensversicherungsverträge auf das Leben der Arbeitnehmer ab. Das Bezugsrecht erhält der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen. Man unterscheidet zwischen firmenfinanzierter oder arbeitnehmerfinanzierter Direktversicherung.

D.h. dass der Arbeitnehmer auch in dem Fall, dass der Arbeitgeber keine Beiträge für eine Direktversicherung aufwenden möchte, die Möglichkeiten hat, die Beiträge aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Der Vorteil gegenüber anderen Vorsorgeprodukten: Der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge aus dem BRUTTO-Einkommen. Das Finanzamt beteiligt sich also am Beitragsaufwand.

Aus der Sicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann die Versorgung des Arbeitnehmers unmittelbar sichern. Durch Pensionsrückstellungen wird der zu versteuernde Gewinn geschmälert. Die zugesagten Leistungen können über eine Versicherung rückversichert werden.

Teilweise tragen ein oder mehrere Großunternehmen eine Pensionskasse, diese gewährt einen Rechtsanspruch auf Versicherungsleistungen und unterliegt der Versicherungsaufsicht.
Bei einer Unterstützungskasse haftet der Arbeitgeber als Träger für die Erfüllung der Versorgungszusage.

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