Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer abschließt.
Die Beiträge für diese Versicherung werden vom Arbeitgeber gezahlt (sog. arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung) und können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der Arbeitnehmer bekommt bei Ablauf der Versicherung die zugesagte Leistung.
Verstirbt jedoch der Arbeitnehmer, leistet die Versicherungsgesellschaft direkt an die Hinterbliebenen.



Seit dem 1. Januar 2005:

Die ''neue'' Direktversicherung
gem. § 3 Nr. 63 EStG

Ab dem 1. Januar 2005 entfällt für Neuabschlüsse einer Direktversicherung die Pauschalversteuerung gem. § 40b EstG. Beiträge zu einer Direktversicherung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (das sind in 2010: 220, -- € monatlich bzw. 2.640, -- € jährlich) vollständig von der Steuer befreit. Dabei ist bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West maßgeblich.
Zusätzlich erhöht sich dieser steuerfreie Betrag unter bestimmten Voraussetzungen um einen Festbetrag von 1.800, -- € jährlich. Dieser kann in erster Linie dann zusätzlich in Anspruch genommen werden, wenn für den Arbeitnehmer noch keine betriebliche Altersversorgung besteht.
Die steuerliche Förderung der Direktversicherung wird damit der der Pensionskasse gleichgestellt. Jeder Arbeitnehmer, der die Förderung des § 3 Nr. 63 EstG bisher noch nicht über eine Pensionskasse ausgeschöpft hat, kann dies nun über die Direktversicherung tun.


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